Anwaltsgebühren und Anwaltskosten

Welche Kosten entstehen für die Beauftragung des Anwalts?

Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen Anwaltsgebühren. 

 

Ein erstes Beratungsgespräch im Familienrecht dauert bei mir ca. 45-60 Minuten.

Es entsteht eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 190 EUR zzgl. MwSt.

Bei einer weiteren anwaltlichen Beratung entstehen weitere Anwaltsgebühren.

Diese werden von mir meistens abgerechnet nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für alle Rechtsanwälte in Deutschland gilt.

 

Wir können Ihnen deshalb versichern, dass Sie bei keinem Rechtsanwalt in Deutschland die Scheidung zu einem günstigeren Preis erhalten.

 

Nur in Ausnahmefällen wird die Abrechnung der Vergütung in Scheidungsverfahren mit einem Stundensatz vereinbart. Dann wird mit dem Mandanten vorher ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen.

Uns ist wichtig, dass bereits zu Beginn eines Mandats offen über die entstehenden Anwaltsgebühren gesprochen werden muss.

Wir rechnen nur die gesetzlichen Gebühren ab und diese sind bei jedem Anwalt gleich. Gerne können Sie uns auch später zu jedem Zeitpunkt auf die entstehenden oder bereits angefallenen Anwaltsgebühren ansprechen.

 

Gerne können Sie das von uns erstellte PDF zu den Anwaltsgebühren im Familienrecht hier kostenfrei herunterladen:

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Anwaltsgebühren im Familienrecht
Hier finden Sie auf mehreren Seiten genaue Ausführungen, wie sich die Anwaltsgebühren errechnen und wie wir abrechnen.
Anwaltsgebuehren im Familienrecht.pdf
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