Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim

Wolfgang Behlau - Scheidungsanwalt in Mannheim

Was ist eigentlich ein Scheidungsanwalt?

Was ist ein "Scheidungsanwalt"?

Der Begriff "Scheidungsanwalt" ist nicht genau gesetzlich definiert oder festgelegt. Grundsätzlich geht es um einen Rechtsanwalt, der im Familienrecht tätig ist.

Die gesetzlich vorgegebene Bezeichnung für einen Rechtsanwalt mit einer besonderer Qualifikation im Familienrecht ist "Fachanwalt für Familienrecht". Diese Bezeichnung ist also an bestimmte Qualitätsansprüche und Zusatzqualifikationen geknüpft.

 

Rechtsanwalt Wolfgang Behlau aus Mannheim ist Fachanwalt für Familienrecht.

 

Er bearbeitet seit mehr als 20 Jahren familienrechtliche Mandate und Scheidungsverfahren. Seit dem Jahr 2000 ist er berechtigt, die zusätzliche Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen.

In den letzten ca. 10 Jahren hat sich Rechtsanwalt Wolfgang Behlau fast ausschließlich dem Familienrecht zugewandt, er bearbeitet also fast keine Mandate in sonstigen Rechtsgebieten. Durch diese konsequente Spezialisierung verfügt er über einen großen Umfang an praktischen Erfahrungen im Familienrecht und ist stets über die gesetzliche Situation und Rechtsprechung aktuell informiert.

Was macht ein Scheidungsanwalt?

Scheidung und Versorgungsausgleich

Als Scheidungsanwalt bearbeitet Rechtsanwalt Wolfgang Behlau natürlich insbesondere gerichtliche Scheidungsverfahren. Die Einreichung und Stellung von Scheidungsanträgen bei Gericht gehört ebenso dazu wie die Beantragung und Überprüfung des vom Gericht durchgeführten Versorgungsausgleichs. Diesen Rentenausgleich führt das Gericht aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ja in jedem Fall durch, soweit die Ehe schon mehr als drei Jahre andauert und keine ehevertragliche Regelung zwischen den Eheleuten vereinbart wurde.

Unterhalt

Darüber hinaus beschäftigt sich ein Scheidungsanwalt mit der Berechnung des Unterhalts. Das Ziel ist zunächst stets eine außergerichtiche Regelung. Eine streitige gerichtliche Auseinandersetzung sollte vermieden werden. Nicht nur im Hinblick auf die höheren Kosten ist dies sinnvoll, sondern auch, weil eine solche gerichtliche Auseinandersetzung häufig eine erhebliche psychische Belastung darstellt, für die Eheleute und in der Regel auch für die Kinder.

Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung

Soweit Vermögen vorhanden ist, wird auch die Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung der Ehe durchgeführt. Rechtliche zu unterscheiden ist dabei zwischen dem Zugewinnausgleich und der sonstigen Vermögensauseinandersetzung.

 

Beim Scheidungsanwalt wird die Berechnung des Zugewinns in der Regel bereits im ersten Besprechungstermin angesprochen und erörtert, ob dazu anwaltliche Vertretung notwendig ist. Die Durchführung des Zugewinnausgleichs ist umfangreich gesetzlich geregelt. Häufig kann deshalb eine außergerichtliche Regelung gefunden werden. Streitig ist dann jedoch häufig der Wert eines Vermögensgegenstands, beispielsweise eines Autos oder einer im Alleineigentum stehenden Immobilie. Kommt darüber keine Einigung in Betracht, muss ein aussergerichtliches Gutachten eingeholt werden. In diesem Zusammenhang kann auch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens sinnvoll sein. Dies ist im Einzelfall genau zu prüfen und abzuwägen.

Nicht alle Vermögensangelegenheiten betreffen den Zugewinnausgleich und werden dort geregelt. Mit dem Zugewinnausgleich wird nämlich nur ein Vermögensausgleich zwischen den Eheleuten durchgeführt, falls einer der Eheleute in der Ehe mehr Vermögen auf seinen Namen erworben hat als der andere Ehegatte.

 

Sind die Eheleute jedoch hälftige Miteigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Hauses (sind also beide Eheleute als Eigentümer im Grundbuch eingetragen), dann ändert sich an dieser Eigentumssituation nichts durch die Scheidung oder den Zugewinnauslgeich. Hierfür muss eine ergänzende vermögensrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt werden. Auch dabei hilft der Scheidungsanwalt regelmäßig. Ziel der Auseinandersetzung ist es dabei häufig, dass Gesamtregelungen gefunden werden, dass also der Unterhalt, der Zugewinnausgleich und die sonstige Vermögensauseinandersetzung insgesamt als "Paketlösung" geregelt wird und dazu letztlich eine notarielle oder eine gerichtliche Vereinbarung getroffen wird.

Rechtsanwalt Wolfgang Behlau aus Mannheim ist Scheidungsanwalt. Er kann Sie außergerichtlich und gerichtlich beraten und vertreten. Er kann Ihnen aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung Ideen und Strategien zur Erstellung einer Gesamtlösung geben und praktische Vorschläge machen, um einen langen Rechtsstreit zu vermeiden.

 

Gerne können Sie einen ersten Besprechungstermin vereinbaren. Rufen Sie dafür einfach in der Anwaltskanzlei in Mannheim an unter der Telefonnummer 0621 / 44 581 113 und vereinbaren Sie den Erstberatungstermin direkt über die Sekretärin.

Kommentare: 2 (Diskussion geschlossen)
  • #1

    Jenny Eckhardt (Freitag, 05 Mai 2017 10:56)

    Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag. Neulich habe ich mich gefragt, ob ein Scheidungsanwalt im Prinzip ein Anwalt für Familienrecht wäre, oder es dementsprechend ein anderes Fach wäre. Glücklicherweise wird man im Internet fündig.

  • #2

    Ferdinand Schneider (Montag, 25 Juni 2018 15:35)

    Mein Onkel ist Scheidungsanwalt und ich lese gerne mehr darüber was er so macht. Interessant, dass ein Scheidungsanwalt sich auch mit der Berechnung des Unterhalts beschäftigt. Das muss natürlich gut geregelt sein, vor allem, wenn einer von ihnen kein Einkommen hat.