Neue Düsseldorfer Tabelle 2017

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2017

Der Kindesunterhalt errechnet sich nach dem Einkommen. Steht das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen fest, dann kann aus der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden, wie hoch der zu zahlende Kindesunterhalt ist.

Die neuen Wert für die Tabelle sind nun veröffentlicht worden und die Tabelle kann zur Verfügung gestellt werden: 

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Die Düsseldorfer Tabelle für 2017
In diesem PDF finden Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle ab dem 1.1.2017 und auch die Zahlbetragstabelle am Ende. Das ist die Düsseldorfer Tabelle mit Verrechnung des Kindergelds.
Duesseldorfer Tabelle 2017.pdf
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Wenn Sie Fragen zur Düsseldorfer Tabelle habe, können Sie uns gerne anrufen oder einen Besprechungstermin vereinbaren.

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