Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2017
Der Kindesunterhalt errechnet sich nach dem Einkommen. Steht das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen fest, dann kann aus der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden, wie hoch der zu zahlende Kindesunterhalt ist.
Die neuen Wert für die Tabelle sind nun veröffentlicht worden und die Tabelle kann zur Verfügung gestellt werden:
Klicken Sie einfach auf den Download-Button.
Wenn Sie Fragen zur Düsseldorfer Tabelle habe, können Sie uns gerne anrufen oder einen Besprechungstermin vereinbaren.
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