Höheres Kindergeld ab dem 1. Januar 2017
Steigerung nur 2 EUR
Ab dem 1.1.2017 erhöht sich das Kindergeld:
Gegenüber der letzten Erhöhung vom 1.1.2016 steigt das Kindergeld damit um 2,00 EUR.
Das bedeutet:
Für das 1. und 2. Kind von 190 EUR auf 192 EUR
Für das 3. Kind von 196 EUR auf 198 EUR
ab dem 4. Kind von 221 EUR auf 223 EUR
Bei der Berechnung des Unterhalts für Kinder wird das Kindergeld in der Regel an denjenigen Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind überwiegend
wohnt.
Da das Kindergeld aber beiden Elternteilen hälftig zusteht, muss die Hälfte des Kindergeldes dem anderen Elternteil dann zur Verfügung gestellt
werden.
Dies geschieht in der Regel dadurch, dass eine Verrechnung erfolgt mit dem zu zahlenden Kindesunterhalt.
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