Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2017
Die Düsseldorfer Tabelle als Download
Der Unterhalt für Kinder errechnet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.
Dabei wird zuerst das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen errechnet. Im zweiten Schritt kann dann in der Tabelle abgelesen werden, wie viel Unterhalt für das Kind zu zahlen ist.
Die Höhe des Unterhalts hängt dabei vom Alter des Kindes ab. In der Tabelle gibt es deshalb mehrere Spalten, die sich jeweils nach dem Alter des Kindes unterscheiden. Bei der Unterhaltsberechnung wird davon ausgegangen, dass ein älteres Kind mehr Unterhalt benötigt als ein kleines Kind.
Die Einzelheiten zur Unterhaltsberechnung sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Oberlandesgerichte in Süddeutschland haben sich auf eine einheitliche Berechnung geeinigt. Sie finden die für Mannheim geltenden Regelungen in den sogenannten "Süddeutschen Leitlinien".
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Nicole Serafini (Montag, 06 Februar 2017 01:59)
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