Neue Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2017

Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2017

Die Düsseldorfer Tabelle als Download

Der Unterhalt für Kinder errechnet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.

 

Dabei wird zuerst das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen errechnet. Im zweiten Schritt kann dann in der Tabelle abgelesen werden, wie viel Unterhalt für das Kind zu zahlen ist.

 

Die Höhe des Unterhalts hängt dabei vom Alter des Kindes ab. In der Tabelle gibt es deshalb mehrere Spalten, die sich jeweils nach dem Alter des Kindes unterscheiden. Bei der Unterhaltsberechnung wird davon ausgegangen, dass ein älteres Kind mehr Unterhalt benötigt als ein kleines Kind.

 

Download
Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2017
Hier finden Sie als PDF-Download die neue Düsseldorfer Tabelle, gültig ab dem 1.1.2017.
Duesseldorfer-Tabelle-ab-dem-01_01_2017-
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Die Einzelheiten zur Unterhaltsberechnung sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Oberlandesgerichte in Süddeutschland haben sich auf eine einheitliche Berechnung geeinigt. Sie  finden die für Mannheim geltenden Regelungen in den sogenannten "Süddeutschen Leitlinien".

 

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Die Süddeutschen Leitlinien Stand 2016
Südd. Leitlinien 2016.pdf
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Kommentare: 1
  • #1

    Nicole Serafini (Montag, 06 Februar 2017 01:59)


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